Rechtlicher Überblick
In den Medien liest und hört man immer wieder von spektakulären Prozessen und Anklagen gegen Filesharingbenutzer. So sollen für ein heruntergeladenes Musikstück oft mehrere Tausend Euro an Abmahngebühren bezahlt werden.
Die Verunsicherung ist groß, was noch alles erlaubt ist, deshalb hier nun ein grober Überblick:
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Filme Movies und Videos
hier ist die Rechtslage ziehmlich klar: besitzt die DVD oder Blue-Ray einen Kopieschutz, ist das Knacken verboten.
Auch wenn es sehr leicht ist den Kopierschutz mit den, reichlich im Internet verfügbaren Programmen zu umgehen, ändert sich leider nichts an der Tatsache, daß es sich dabei um eine Straftat handelt. Die Verbreitung dieser geknackten Filme kann naturgemäß viel Ärger verursachen.
Als Lichtblick finden sich auch immer wieder DVDs ohne Kopierschutz, die natürlich kopiert werden können.
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Musik auf CD
Auch hier gilt, alles was einen Kopierschutz hat, darf nicht vervielfältigt werden. Allerdings verzichtet die Musikindustrie mittlerweile größtenteils auf den Kopierschutz, als dieser vor einigen Jahren großen Ärger verursacht hat.
Allerdings sind nur Kopien für den Privatgebrauch erlaubt, also das Zusammenstellen eines eigenen Samplers oder die Kopie fürs Autoradio oder das Umwandeln in eine MP3 für den Player.
Verboten ist weiterhin die Kopien weiterzugeben, zu tauschen oder gar zu Verkaufen, dies bringt immer noch jede Menge Ärger mit der Musikindustrie.
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Musik im Internet
Der Download von Tauschbörsen kann oft Ärger verursachen, da es sich meist um illegal hergestellte Kopien handelt. Auch gekaufte Musik im Internet - auch wenn sie keinen Kopierschutz wie DRM mehr hat - sollte nicht kopiert und zum Tausch oder Kauf angeboten werden, da in den Dateien mittlerweile Kundendaten versteckt sind, die den Anbieter problemlos identifizieren können.
DRM-freie Musikstücke kann man allerdings wie oben beschrieben zum privaten Gebrauch kopieren. Zum Glück werden diese mittlerweile vermehrt angeboten.
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Software
Bei der Installation stimmt man den Lizenzbedingungen zu, die ein Kopieren erlauben oder meistens eben leider nicht. Das einzige was oft noch genehmigt ist, ist eine Sicherungskopie der oft teuren Software. Dann sollte man allerdings das Original im Schrank stehen haben. Sogar ein Umgehen des Kopierschutzes kann für eine Sicherungskopie erlaubt sein.
Sollte das Original nicht vorhanden sein, ist die Rechtslage wohl ziehmlich eindeutig.
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Konsolenspiele
Es gibt immer mehr geknackte Konsolenspiele, obwohl diese bisher als sicher galten. Oft muß an der Konsole selbst noch eine Manipulation vorgenommen werden, damit diese die gebrannten Scheiben auch liest.
Die großen Hersteller werden sich aber bald Gedanken um einen Kopierschutz machen.
Hier ist die Rechtlage noch relativ unsicher, ob eine Sicherungskopie angefertigt werden darf, oder nicht. Klar ist sie allerdings, wenn geknackte Software aus dem Internet herunter geladen wurde - das ist illegal.
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Handys mit Simlock
Nach Ablauf des Vertrages gibt es zumeist die Möglichkeit die Handys von dem unerwünschten Simlock zu befreien. Doch ist dies leider von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich auch leider auch nicht immer ganz so einfach wie gewünscht. Doch auch hier setzt bereits ein Umdenken ein und es wird auch das begehrte I-Phone ohne Vertrag simlockfrei angeboten. Doch die einfachste Möglichkeit ist immer Handys ohne Vertrag zu erwerben, denn diese sind simlockfrei.
Dies ist nur ein Überblick und stellt keine Rechtsberatung dar!